LASER Sicherheitshinweise nach TOP Gesichtspunkten
Alle Bayernlaser Produkte die in den europäischen Markt eingeführt oder dort in Betrieb genommen werden, entsprechen dem Produktsicherheitsgesetz, der Maschinenverordnung, die im Wesentlichen die nationale Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG darstellt.
Wir die Bayernlaser GmbH handelt nach dem T O P Prinzip denn Sicherheit steht an erster Stelle!
Laserschweiß- und Reinigungsanlagen der Klasse 4 dürfen nicht von Privatpersonen betrieben werden!
Vor Nutzung der Geräte der Laser Klasse 4 ist es zwingend erforderlich, die Schulung eines Laserschutzbeauftragten zu veranlassen und diesen im Betrieb mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben schriftlich zu beauftragen.
Die Schulung dient dem Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) für technische Laseranwendungen. Diese erfüllt die Anforderungen an allgemeine Lehrgänge gemäß den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, sprechen Sie uns gerne an wir organisieren Ihre Schulung!
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach OStrV §3 zur Erlangung der Schutzziele und die daraus erstellte Betriebsanweisung ist Grundlage der TOP Schutzziele. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen sowie den sicheren Laserbetrieb verbleiben beim Arbeitgeber.
Eine Qualifizierung der Schweißer ist zwingend notwendig, um auf die Gefahren durch Laserstrahlung einzugehen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da bei den Teilnehmern häufig kein Wissen über die für das menschliche Auge nicht sichtbare Laserstrahlung und deren Gefährdungspotenzial vorliegt und deshalb vorher vermittelt werden muss, beispielsweise auch hinsichtlich entstehender UV-Strahlung.
Sprechen Sie uns gerne an wir unterstützen Sie umfassend bei der sicheren Anwendung unserer Laser Geräte.
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